Tuesday, March 3, 2009

Partial transcription. Abbreviations are a killer

68 IV 925/53 Abschrift
betr. die Verfugung von Todes wegen der Erleute, Kaufmann Armin Gerbstadt und Anna Gerbstadt geberene Meyer, Hannover, Nieschlagstrasse 13.

Eroffnet am 13 Juli 1953
Das Amtsgereicht Hannover, Abt [my guess(Arbschrift)] 68
ges. Kuhlman, Justizinspektor als Hechtspfleger

Nr. 266 der Urkundenrollen
Jahrung 1942

Geschen zu Hannover, Am 5 August 1942

Vor mir, dem Dr. Jur. Walter Geiss mit Amsaitz in Hannover erechiegen, mir von Person bereitz bekannt:
1.) der Kaufmann armin Gerbstadt
in Hannover-Linden, Nieschlagstrasse 13

2.) desen Khefrau Lina Gerbstadt geb. Meyer, erbenda.

Dieselben erauchten mich em die Beurkandung ihre gemeinschaftlichen Testamentes, indem sie baten, von Zeugen Abstand su nehen.

Die Erechienenen erklarten, mir, dem Notar dass Folgend mundlich als ihren gemeinschaftlichen lahten willen:

I wir setzen uns gegenseiti zu Erben ein dergestallt, dass der belebe de von ins Erben des seurat Versterbenden von uns wird.

II Nach dem Tode desLetztversterbenden von uns soll unser beiderseitziger Nachlass fallen an unser Kinder Frau Martha Holze geb. Gerbstadt in Hannover, Burgermeister Fink-strasse 7 und den Tischler z.Zt. Soldat Willi Gerbstadt in Hannover, Nieschlagstrasse 13, Feldpost numer L10271.

zu Erstzerben jedes unserer Kinder bestimmen wir deren Erben.

III Wir setzen folgende Verasschtnisses aus, mit denen unsere in II 2 genanten Kinder MArtha Holze beg. Gerbstadt und Willi Gerbstadt besw. deren Ersatzerben bescwert sind:
Unsere Kinder Drogist Alfred Gerbstadt und Frau Erna Heupel geb. Gerbstadt, beide in Detroit (U.S.A.), Pasadena 1926, sollen jeder ein Vermachtnis Erhalten, das einer Zahlug von 1/4 des Wertes des gesanten [ ]achlassen besteht. Diese vermachtniser sollen aber Vermachtnis[ ]mer nur dann erhalten, sofern und sobald eine Ausgablung der Vermachtnisee nach den zu gebender Zeit bestehenden gesatzlichen Besti mungden und vererdnungen zulussig ist.

Unter denselben veraussetsungen erhalt Erna Heupel geb. Gerbstadt ein Weitres Vermachtnis von 500.00 Reichmark.

zu ersatzvermachtnisnehmen bestimmen wir die Kinder der Vermachtnisnehmer.

Sollen die fur das wirksammenwirken der vermachtnisse eben angegebenen Vorasusetzungen nicht binnen 6 Jahre unsere in II genannten Kinder Martha H. geb. Gerb. und Willi Gerb. besw. deren Ersatzerben bescwert sind:
Unssere Kinder Drogist Alfred Gerbstadt und Frau Erna Heupel geb. Gerb., beide Detroit (U.S.A.), pasadena 1926, sollen jeder ein vermachtnis erhalten, das einer Zahlug von 1/4 des Wertes gesanten { }achlassen besteht. Diese Vermrechtisre sollen aber die Vermachtnis[ ]mer nur dann erhalten, sofern und sobald eine Ausgablung der vermachtnisee nach den zu gebenderZeit bestehenden gesatslichen Besti mungen und Verdnungen zulussig ist.

Unter deselben Veraussetsungen erhalt Erna Heupel geb. Gerbstadt ein weitres Vermachtnis von 500.00 Reichmark.



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